Stellungnahme zur Schrift
"Thesen für eine breite Diskussion über:
Stärkere Autonomie der Schule in Bremen"
,
verfasst vom Staatsrat Prof. Dr. Reinhard Hoffmann

31.8.1992

Warum diese Schrift?

Anlass ist die Koalitionsvereinbarung vom Dezember 1991. "Den einzelnen Schulen ist ein größeres Maß an Autonomie ... zu übertragen." Dazu werden an mehreren Schulstandorten Modellversuche mit wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt. Ferner: "In einem Projekt "Organisationsentwicklung für Schulen und Schulverwaltung wird ein kombiniertes Entwicklungsprogramm der inneren Reform des Schulwesens und der Schulverwaltung durchgeführt."

Prof. Hoffmann begründet diese Absicht folgendermaßen:

1. Die Schul-Arbeit wird durch Gesetze, Restriktionen, Einbindungen behindert (Seite 1). Daher "wird Schulverwaltung ... die Regelungsdichte verringern (Seite 14)."

2. Autonomie soll "der bremischen Schule eine optimale Bearbeitung der gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen von Schule ... ermöglichen." (Seite 2). Sie soll Einsparungen und die „Antwort auf tiefergehenden gesellschaftlichen Wandel“ erbringen (Seite 3).

3. Autonomie soll die (vom Verfasser behauptete) "gegenwärtige Abspaltung der Schule und des schulischen Lernens vom 'eigentlichen' Leben der Schüler ... mindern". (Seite 5).

4. Autonomie soll "ganzheitliches Lernen der Schüler, unter Reduzierung der einseitigen Präferenz nur kognitiven Lernens (Einschub von mir: wie sie bisher offenbar herrscht)" erbringen. (Seite 5).

5. Autonomie ist der Versuch, die Schule "von unten durch die Beteiligten selbst" (Seite 2) weiterzuentwickeln.

Schule soll also "Luft" bekommen, um flexibler gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden, das wahre Schülerleben in die Klassenräume zu holen, nicht nur den 'Kopf', sondern auch das 'Herz' anzusprechen, und das soll durch 'Autonomie' möglich werden, 'von unten'.

Was ist das für eine Autonomie?

Unter 'Autonomie' wird allgemein das Recht auf Selbstbewirtschaftung und -verwaltung und verminderte Fremdkontrolle verstanden. Welche Äußerungen der Behördenleitung beschreiben nun den Rahmen dieser zukünftigen Eigenständigkeit von Schule?

Da ich kein Jurist oder Verwaltungsfachmann bin, sondern Psychologe, will ich diese Frage auch psychologisch untersuchen:

Ich beziehe mich dabei auf die sogenannte Transaktionsanalyse, dem von Eric BERNE (1) begründeten psychodynamischen Modell, das nicht nur in der Psychotherapie, sondern besonders im Personaltraining von Führungskräften eine bedeutsame Rolle spielt. (Eine umfassende Darstellung findet sich in dem Buch 'Die Transaktionsanalyse, eine neue Einführung in die TA' von Jan STEWARD und Vann JOINES, Herder, Freiburg, 1990).

In der Transaktionsanalyse kennt man die sogenannten Einschärfungen, das sind Begrenzungen, Verbote, negative Ankündigungen, die das Kind seitens der Eltern erlebt. Sie werden auch 'Bann-Botschaften' genannt. Beispiele: "Schaff's nicht!" - "Werde nicht erwachsen (selbständig)!" - "Sei nicht wichtig!" - "Denke nicht!" - "Fühle nicht!"

Weil das Kind - und der Erwachsene - nicht überleben könnte, sähe sich die Person nur Bann-Botschaften ausgesetzt, werden diese durch sogenannte Antreiber, unterdrückende Handlungsaufforderungen, ergänzt. Das Kind (und später der Erwachsene) hofft: wenn ich mich nach den Antreibern richte, trifft der Bann nicht ein.

Antreiber sind: 'Sei stark!' 'Streng dich an' 'Sei anderen zu Gefallen!' 'Sei perfekt' 'Beeile dich!'

Die sich entwickelnde autonome Person wird nicht dadurch unabhängig, indem sie die elterlichen Bann-Botschaften, Bremser, Restriktionen und Antreiber bekämpft (das tun pubertierende Jugendliche, wie wir wissen), sondern indem sie sich Erlaubnisse aussteht - oder indem Eltern ihren flügge werdenden Kindern echte Erlaubnisse zukommen lassen. Im folgenden seien - nach STE WART und JOINES (Seite 240) Antreiber und Erlaubnisse gegenübergestellt:

Antreiber

Erlaubnisse

Sei perfekt!

Du bist gut genug, so wie du bist.

Sei anderen zu Gefallen!

Sei dir selbst zu Gefallen.

Sei stark!

Sei offen und drück deine Wünsche aus.

Streng dich an!

Tu es.

Beeile dich!

Nimm dir Zeit!

Erlaubnisse fördern die autonome Entwicklung von Menschen, ihre Lebensfreude, ihre Kreativität, ihre Gestaltungsfähigkeit. Einschärfungen und Antreiber machen passiv, trotzig und unfähig zur Selbstentfaltung.

Wenn ich nun davon ausgehe, dass der Staatsrat Autonomie fördern will, damit Schule sich "von unten", durch die Beteiligten entwickelt, betrachte ich die Schrift danach, wieviel Erlaubnisse - und wie viel Antreiber und Restriktionen der Verfasser zum Ausdruck bringt - und welche:

Erlaubnisse

1. Er erklärt, dass er "einen Entwicklungsprozess von unten" will (aber: öffentlich kontrolliert). (Seite 2)

2. "Integration verschiedener Bildungsgänge; auch zugunsten pädagogischer Abweichung von Regelunterrichtsvorhaben .. .‚' (Seite 3).

3. "Mitwirkung der einzelnen Schule an der (Auswahl und) Zuweisung der einzelnen Lehrkräfte . ..„ (Seite 4)

4. "...sich nicht auf der Ebene der einzelnen Schule vollziehende Mitwirkung von Vertretern der Schulen selbst ..."(Seite 4)

5. Ressourcen-Verwendung, eigene Durchführung von Beschaffungen, dafür verbesserte Verwaltungsausstattung. (Seite 4 und 10)



6. Unterstützung durch Schulbehörde, Wissenschaft, Politik, soziales Umfeld. (Seite 5 und 8)

7. Entmystifizierung der Vergleichbarkeit von Bildungschancen an einzelnen Schulen. (Seite 7)

8. Verringerung der Regelungsdichte. (Seite 14).

9. Verzicht auf die Regelung 'jeglichen Aspekte von Autonomie' (Seite 18), dieser Punkt ist eine gute Überleitung zum Abschnitt

Einschärfungen, Einschränkungen, Kontrolle, Verbote

1. Es geht nicht "darum, Schule zu privatisieren. (Seite 2)

2. Keine Auswahl und Aufnahme von Schülern durch die einzelne Schule.

3. „Eine autonome Entscheidung der einzelnen Schüler über Auswahl und Einstellung ihres (Lehrer-)Personals dürfte jedenfalls in Bremen kaum zu diskutieren sein . ..“ (Seite 3)

4. Der Entwicklung 'schlechter Schulen' muss entgegengewirkt werden. (Seite 11)

5. Interne Evaluationsprozesse in Verbindung mit externer Evaluation. (Seite 11 und 2)

6. Die Schulverwaltung wird die Qualitäten der jeweiligen konkreten schulischen Arbeit öffentlich beschreiben, Qualität sichern durch Beratung, Kontrolle, Evaluation (Seite 14) (siehe auch unter Kontamination).

7. Die Schulaufsicht berät und evaluiert 'schlechte' Schulen (Seite 15, siehe auch unter Kontamination).

8. „Auch die Lehrer sind in der Regel nicht ohne weiteres für die autonome Schule hinreichend qualifiziert., ..."

Antreiber

1. „Unterrichtsgestaltung mit vielfältigen Angeboten, bei Gewährleistung von Mindeststandards ...“

2. „... Stadtteilorientierung evtl. mit neuen/erweiterten Aufgaben ...“

3. „ ...Forderung, eine reale Vermittlung zwischen Schule, entsprechend ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und Lebensalltag der Schüler herzustellen ...“ (Seite 5)

4. „ ...jede einzelne Schule muss ihr pädagogisches und/oder soziales Profil … selbst definieren.!

5. Profilbildung: „ ... wobei ein Ausgleich von Grundbildung, Profilbildung (Neigungsförderung) und sozialem Lernen zu entwickeln ist, und/oder im Bereich der Unterrichtsorganisation und -methoden; .. .“ „ ...Überwindung des bisherigen Einzelkämpfer-Daseins durch Kooperation .. .“ (Seite 6)

6. „Dabei ist Profilierung ... abzuwägen mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Postulat . . .“ (Seite 6)

7. „Autonomie ... verpflichtet somit die einzelne Schule, solche erweiterten Handlungsspielräume tatsächlich auszufüllen." (Seite 7)

8. „Sie (Anm.: die einzelne Schule) ist - auch rechtlich - verpflichtet, ihr pädagogisches, soziales Profil selbst zu definieren und umzusetzen .. (Seite 7). "Jede einzelne Schule muss ihr ... Profil, als ihre unverwechselbare Identität, selbst definieren."

9. „Für diese Aufgabe müssen die Beteiligten der Schule ... in besonderer Weise qualifiziert und ständig fortgebildet werden. Für Lehrer resultiert daraus eine Pflicht zur schulinternen Lehrerfortbildung . „ ... die Pflicht zur Wahrnehmung solcher Freiheit". (Seite 8)

10. „Die Schulleitung ... muss sich neu als professionelles Management verstehen und qualifizieren . ...“ „ ... Schüler sind noch viel weniger ohne weiteres befähigt für autonome Schule und müssen Selbstverantwortung lernen... " (Seite 9)

11. „... Personalrat muss ... seine Rolle .. überprüfen und neu zu bestimmen suchen." (Seite 10)

12. „Den Schulen darf nicht bloß voraussetzungslos eine neue Verantwortung überbürdet (!) werden, sie brauchen Unterstützung vor allem seitens der Schulverwaltung." (Seite 11)

13. „ ... erfordert solche im wesentlichen veränderte Aufgabenstellung der Schulverwaltung eine entsprechende tiefgreifende Qualifizierung, Fortbildung und Weiterentwicklung der Schulverwaltung auf allen Ebenen, von oben bis unten." (Seite 15).

Kontaminationen

Kontaminationen sind Kombinationen von Erlaubnissen, Antreibern und Wachstums-Bremsen (Bann-Botschaften, Verbote, Einschränkungen) in einer Äußerung. Solche Kontaminationen zeigen, dass der Verfasser sich nicht für eine Richtung entscheiden kann, weil er verschiedene, sich widersprechende Wünsche hat.

In der Familienberatung beobachte ich häufiger Eltern, die sagen, dass sie ihren Kindern gerne Selbständigkeit einräumen möchten, aber immer wieder Botschaften einschieben, die den Kindern genau dies nicht möglich machen. "Wir geben dir jede Freiheit, weil wir wissen, dass du sie in unserem Sinne gebrauchst. Wir können uns da ja ganz auf dich verlassen." Dies hat für die Entwicklung von Jugendlichen oft eine viel verheerendere Wirkung als "knackige" Verbote. Die sind nämlich klar, man kann sie annehmen oder gegen sie kämpfen.

Die Schrift des Staatsrats enthält mehrere solcher Kontaminationen:

1. „Dabei ist Profilierung der einzelnen, autonomen Schule jeweils abzuwägen mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Postulat der Gleichheit individueller Bildungschancen ..." (Seite 5/6) (Antreiber/Einschränkung)

2. „Im Hinblick auf die Ausfüllung der Spielräume und die dafür notwendige innere Konsensbildung ist es Aufgabe der Schulbehörde, dies durch Beratung und sonstige Hilfestellung zu unterstützen." (Seite 8) (Erlaubnis/Antreiber/Kontrolle)

3. "Für die Lehrer wird in einer qualitativ neuen Weise pädagogische Freiheit relevant (Erlaubnis) - auch in der Pflicht zur Wahrnehmung solcher Freiheit ..."(Antreiber). (Seite 8)

4. „Den Schulen darf nicht bloß voraussetzungslos eine neue Verantwortung überbürdet (!) werden, sie brauchen Unterstützung vor allem seitens der Schulverwaltung." (Erlaubnis, Kontrolle) Vor allem die Hinweise auf die nötige Qualifikation der Betroffenen und die interne und externe Evaluation möchte ich transaktionsanalytisch übersetzen als: „Du darfst, aber ohne uns schaffst du es nicht. Deshalb werden wir auf dich aufpassen." (Seite 11).

5. "Im Sinne der Unterstützung wird Schulverwaltung Initiativen fördern und die Regelungsdichte verringern (Erlaubnis) sowie die Qualitäten der jeweiligen konkreten schulischen Arbeit öffentlich beschreiben, in Berichten etc. (Kontrolle. Antreiber). Dazu gehört, vor allem im Interesse von Qualitätssicherung (Antreiber), eine weit ausgedehnte Beratung ebenso wie eine (nur) nachgängige Kontrolle durch besondere Evaluationsprozesse (Kontrolle), die die Arbeit und Leistung der einzelnen Schule insgesamt im Nachhinein evaluieren." (Seite 14)

Gerade in diesem Passus wird das fehlende Vertrauen in die Kompetenz "der da unten" besonders deutlich. Der Begriff "Beratung" wird, im Gegensatz zur psychologischen Beratung, hier ausschließlich als Kontrolle zur Leistungssicherung der Betroffenen verstanden, die sie von sich aus anscheinend nicht bringen können.

6. Entsprechend wird der Schulaufsicht "Beratung" für die schlechten Schulen angetragen. Beratung und Evaluation, das sind "Vorkehrungen gegenüber einer 'schlechten' Schule" (Kontrolle). Im selben Absatz, kurz vorher, erlaubt der Verfasser der Schulaufsicht, "autonomes Handeln eher zu 'begleiten' denn zu 'beaufsichtigen' (Erlaubnis). (Seite 14)

7. Die Vermischung seines Autonomiewunsches und seiner Antreiber- und Kontrollbedürfnisse kommen dann noch einmal deutlich in der scheinbar objektivierten juristischen Feststellung auf Seite 16 zum Ausdruck: "Autonomie der einzelnen Schule ist vom Gesetz bewusst als Wechselverhältnis zwischen zugleich Rechten und Pflichten - der einzelnen Schule bzw. der in ihr Aktiven und Beteiligten - zu konzipieren und zu konkretisieren, u.a. durch komplementäre Ergänzung der Begründung autonomer Handlungsspielräume (Erlaubnis) durch neue Pflichten zur Ausfüllung (Antreiber) derselben." (Seite 16)

8. Schließlich: "Andererseits kann eine auch von vornherein als umfassend konzipierte Gesetzgebung ... die erweiterte Autonomie der Schule gestalten und regeln - (Anm. von mir: also nicht die Lehrer, Eltern und Schüler gestalten die neue Autonomie, sondern das Gesetz!) insbesondere in Form eines bewusst als solches konzipierten "Entwicklungsgesetzes". letzteres würde z.B. bedeuten, dass ‚‚ ‚nicht jeglicher Aspekt von Autonomie allzu detailliert normiert, sprich geregelt wird ..." Ein winziges Bisschen Erlaubnis ganz viel Restriktion-Kontrolle.

Hier schließt sich der Kreis. Wird noch auf Seite 1 festgestellt, die "gute Schule" sei bei den bestehenden Gesetzen, Restriktionen, Einbindungen nicht mehr arbeitsfähig, besteht am Ende die Autonomie der Zukunft darin, dass "nicht jeglicher Aspekt ... allzu detailliert geregelt" wird. Die neue Freiheit ist "fast" keine Freiheit. Der Kontrollzwang des leitenden Juristen triumphiert schon über seine eigenen Reformabsichten, ehe Autonomie der Bremer Schulen überhaupt gedacht wurde?'

Nimmt man die Antreiber und Kontrolläußerungen zusammen, überwiegen diese bei weitem gegenüber den Erlaubnissen. Der Verfasser möchte zwar, dass die Betroffenen, die "unten", Autonomie entwickeln, glaubt aber, dass sie ohne Hilfe von "oben" und "außen" dazu kaum in der Lage sind. Er mag auf Kontrolle nicht verzichten, er traut ihnen nicht zu, mit Freiheit verantwortungsvoll umzugehen.

Die große Zahl der Kontaminationen unterstreicht dies besonders. Mehrfach kann er nur Erlaubnisse in der Kombination mit Bremsen und Antreibern zum Ausdruck bringen.

Zu den Inhalten

In dem Aufsatz wird deutlich, dass eine Haushaltsautonomie (Selbstbewirtschaftung) in Zeiten knapper Mittel das Anspruchsdenken in Richtung Behörde erheblich vermindert, wenn die Verwendung der knappen Ressourcen den Schulen vor Ort überlassen ist.

Eine inhaltliche, schulgestalterische Autonomie macht es überdies möglich, Verbesserungen wohlwollend zu betrachten, ohne dass von anderen Schulen Begehrlichkeiten kommen (Präzedenzwirkung, siehe Seite 16 der Schrift).

Es wird nicht deutlich, warum der Verfasser die am Schulleben Beteiligten a priori für ungeeignet ansieht, autonome Schulentwicklung zu betreiben, warum er ihnen allen, von den Schülern bis zur Schulverwaltung Fortbildung und Qualifikation verordnet, ohne diese Defizite zu definieren und nachzuweisen und ohne die Art von Fortbildung zu beschreiben.

Meines Erachtens kann ich nicht davon ausgehen, dass die Lehrerschaft und die Schulaufsicht generell "autonomie-defizitär" sind. Man hat sie bisher nicht gelassen, das ist alles, was wir wissen.

Fortbildung kann destruktiv sein, wenn sie verordnet und von Leuten durchgeführt wird, deren Angebote sich als irrelevant erweisen.

Der Staatsrat könnte den Schulen die Autonomie, die er zuzulassen bereit ist, konkret beschreiben, und sie dann experimentieren lassen, für eine bestimmte Laufzeit. In dieser Zeit entscheiden die am Schulleben Beteiligten, ob sie Fortbildung und Beratung brauchen, und wenn ja, welche Art von Fortbildung und Beratung. Schulaufsicht, WIS, Schulpsychologischer Dienst, Moderatoren des ISP, Universität bieten ihre Dienste an - die aber niemand in Anspruch nehmen muss. In dieser Phase werden von den genannten "Hilfe-Trägern" keine selbst gesetzten Aufträge in Sachen Autonomie wahrgenommen.

Dies könnte besonders dann funktionieren, wenn die Profilbildung der Schulen in Verbindung mit der Schul-Wahlfreiheit für Familien und ihre Kinder und Jugendlichen eingeführt wird.

Individuelle Profile hätten einen Sinn, wenn die Schulen für sich, mit ihrer Arbeit, Reklame machen und die Eltern und Schüler bestimmen dürften, welche Schulen die Kinder und Jugendlichen besuchen. Die Schüler und ihre Eltern würden dann "mit den Füßen" darüber abstimmen, was eine gute, was eine schlechte Schule ist, welche Lehrer gut oder schlecht sind.

Wenn diese Wahlfreiheit nicht ermöglicht wird, ist die Profilbildung nur wieder etwas, was auf die Billigung der Behörde bzw. der politischen Leitung ausgerichtet ist und nicht auf Willensbildung des dem Staat ausgesetzten Bürgers. Die Schüler müssen das akzeptieren, was ihnen zugewiesen wird, auch wenn ihnen das "Profil" der Schule nicht zusagt.

(Für die politische Führung hat das natürlich den Vorteil, dass sie entscheiden kann, welche organisatorische oder pädagogische Ausprägung eines "Modells" sie für andere Schulen oder das ganze Schulwesen übertragen will und welche nicht. Sie entscheidet, was Präzedenzfälle sind und was nicht.)

In dem Papier des Staatsrates ist Beratung "ganz nahe an der Kontrolle" und vertikal, von "oben" nach "unten" (z.B. Seite 15).

So lange ich in Bremen bin, habe ich mich dafür eingesetzt, Beratung als etwas Horizontales anzusehen, als Angebot, das die oder der Ratsuchende annehmen, zurückweisen, aufgreifen und beenden kann. Eine gute Beratung kann zum Ergebnis haben, dass die ratsuchende Person beschließt, das genaue Gegenteil von dem zu tun, was ihr vorgeschlagen wurde, weil ihr durch den Rat klar wurde, was sie nicht will. Das ist die Art von Beratung für Schüler, Familien und Lehrer, die von den Schulpsychologen praktiziert wird, das ist für mich das oberste Gebot bei schulinterner Fortbildung und Pädagogischer Supervision: mich für das Problem anderer zu engagieren und die Freiheit anderer von mir auszuhalten.

Ratgeber haben nicht die Aufgabe, das Problem für andere zu definieren, bei den Ratsuchenden Defizite zu suchen und erst dann mit der Beratung aufzuhören, wenn sie, die Ratgeber, meinen, jetzt sei das Problem erledigt. Wer sich so verhält, kontrolliert, und sollte das sagen. Kontrolle ist in Ordnung, nur, wenn Kontrolle und Beratung kontaminiert, verdirbt die Beratung.

Noch ein Wort zu den Lehrer(inn)en

Die Lehrerinnen und Lehrer sind überwiegend diensterfahren, wir haben keine junge, begeisterungsfähige Lehrergeneration in den Schulen, die !ranklotzt' ohne Rücksicht auf Rahmenbedingungen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer haben die Euphorie der Gesamtschulgründungen, der Orientierungsstufe, der Eingangsstufe hinter sich, die Phase engagierter Lernplanung (Caspar Kuhlmann: Unsere Schule ändert sich.), die Phase der Vorwürfe, sie würden ungenügende Leistungen produzieren, die Phase der Förderkonzepte. Viele haben sich engagiert, und es ist in ihren Augen nicht viel davon geblieben.

Gut bezahlte Enttäuschte (ROSENSTIEL: resignative Arbeitszufriedenheit) sind schwer zu etwas Neuem zu bewegen, zumal es im öffentlichen Dienst genug Beispiele dafür gibt, dass die eigene Anstrengung und Leistung mit Gehalt, Vergünstigungen, Akzeptanz nicht zu korrelieren scheint.

Zur Motivation der Lehrerschaft im Sinne des Abschnittes 7 der Schrift des Staatsrats sind sicherlich noch einige 'brain storrnings' erforderlich.

Delmenhorst, den 31.8.1992

Dr. Uwe Wiest

Psychologiedirektor

beim Senator für Bildung und Wissenschaft

Literatur

Eric BERNE Was sagen Sie, nachdem Sie 'Guten Tag' gesagt haben? Fischer, Frankfurt, Juli 1983

Dieter GEBERT, Lutz VON ROSENSTIEL Organisationspsychologie Kohlhammer, Stuttgart 19892

Ian STEWART, Vann JOINES Die Transaktionsanalyse Eine neue Einführung in die TA Herder, Freiburg, 1990