Supervision, was ist das?

Aus dem Internet zusammengetragen von Uwe Wiest

Werner Jung (Skript 0,99 €)

1 Was ist Supervision (Definitionen)?

Da es sehr unterschiedliche und zahlreiche Anwendungsfelder der Supervision, eine spezielle Entstehung der Supervision aus der Berufsausbildung und Berufspraxis, und verschiedenartige, wissenschaftliche - theoretische Perspektiven der Praktiker und Autoren gibt, so ist es nicht verwunderlich, dass es ebenfalls sehr unterschiedliche Definitionen, Theorien, Methoden und Evaluationen bezüglich der Supervision gibt. Dennoch existiert laut Pallasch so etwas wie ein allgemeines und die engen Arbeitsfelder übergreifendes Verständnis von Supervision, das sich entweder in den Definitionen oder in den beschreibenden Auffassungen niederschlägt.

Nennen Sie die Definition zur Supervision von Huppertz (1975)!

Wie definiert Weisbach (1989) die Supervision?

Wie definiert Fengler (1986) die Supervision?

Welche vier Aspekte sollte eine Supervision nach der Meinung von Pallasch thematisieren?

- Innerseelisches

- Interaktionelles

- Gruppales

- Institutionelles

Darüber hinaus wird das in der Supervisionsarbeit vorherrschende Menschenbild als Bezugskriterium angesprochen, denn ohne Frage spielt der philosophische oder psychologische Hintergrund des Super-visors bzw. des Supervisanden eine entscheidende Rolle.

Wie definiert Pallasch Supervision?

Dr. Monika Kuhn

Definition (Scobel, 1989):

"Supervision soll dazu dienen, dass professionelle Helfer (egal welcher Ausbildung) in einer selbstgewählten Form und mit selbstgewählten Themen lernen, ihr eigenes Handeln und Fühlen im beruflichen Alltag zu überdenken, emotionale und kognitive Hintergründe aufzudecken und (wenn möglich), die eigene Geschichte familiär und beruflich miteinzubeziehen. Supervision wird definiert als Prozeß der Selbst- und Fremdreflexion, ein Prozeß, der weder als pädagogische Kontrollfunktion noch als irgendwie geartete Überwachung gedacht ist, dennoch aber eine gewisse Kontrolle des beruflichen Handelns einschließt."

Definition (Pühl, 1990):

"Supervision als Form der berufsbezogenen Beratung ist entstanden im Zuge der Differenzierung von Berufsfeldern und der Standardisierung von Berufsvollzügen. Ziel ist in jedem Fall die Kompetenzerweiterung bzw. der -erwerb des Supervisanden bzw. des Supervisandensystems (z.B.Team, Institution). Supervision steht somit eindeutig in einer pädagogischen Tradition, da es um Lernen geht.

Der Kontrollaspekt spielt immer eine Rolle: entweder in institutionalisierter Form in der Ausbildungssupervision bei der Frage, ob die beruflichen Standards erreicht sind oder im Sinne von Selbstkontrolle, wenn der Supervisand seine Arbeit im geschützten Rahmen reflektiert. Bei den Formen von Beratung in Institutionen (Teamsupervision, Organisationsberatung) stehen Kontrolle und Selbstreflexion in einem unklaren Schnittverhältnis; hier geht es um die Überprüfung des Arbeitsauftrages.

Es handelt sich immer um eine Form geleiteter, prozessorientierter, berufsbezogener Beratung.

Die Anleitung findet durch einen erfahrenen Fachmann statt, der über besondere Kompetenzen für diese Arbeit verfügt.

In der Regel wird diese Beratung in Gruppen durchgeführt."

Definition (Plessen & Kaatz, 1985):

"Supervision ist ein pädagogisch/erzieherischer oder therapeutisch/beratender Einflussprozess, bei dem eine erfahrene und fachlich kompetente Person (Supervisor) einer fachlich unerfahrenen Person (Supervisand) Lernmöglichkeiten in Form von Beratungen, Anleitungen oder Kontrollen, verbunden mit spezifischen Arbeitsaufgaben, anbietet, mit dem Ziel der Erweiterung oder Vertiefung der persönlichen, fachlichen und sozialen Handlungskompetenz. Die Lernmöglichkeiten, die der Supervisand dadurch erhält, beziehen sich auf die eigene Person oder auf seine Interaktion mit anderen. Unter diesem Blickwinkel scheint Supervision entweder eine spezifische Ausbildungstätigkeit oder ein spezifischer therapeutischer Einflussprozess zu sein."

Aus den verschiedenen Definitionen werden unterschiedliche Sichtweisen von Supervision deutlich.

Susann Müller

Supervision ist die Reflexion der eigenen Berufs- oder Beratungspraxis anhand konkreter Fallbeispiele der TeilnehmerInnen. Sie kann einzeln oder in Gruppen stattfinden. Wesentliche Merkmale sind:

die Leitung durch eine ausgebildete Supervisorin/Supervisor

die Anwendung anerkannter Reflexionsmethoden

die Betrachtung auf drei Ebenen:

1. Die eingebrachte Fragestellung und mögliche Antworten.

2. Die psycho- und sozio- dynamischen Anteile des/der FragestellerIn und

3. Die Einflüsse und Wirkungen auf das ganze zu beratende System (Konfliktparteien, Abteilung, Betrieb, Organisation, politisches und wirtschaftliches Umfeld etc) nach Massgabe der Notwendigkeit.

Intervision umfasst die gleichen Dimensionen wie Supervision, wird aber nicht von jemandem geleitet, die/der ausschliesslich für diese Aufgabe engagiert worden ist. Es ist eine kollegiale Form der Reflexion, in der es sich trotzdem empfiehlt, dass jemand abwechslungsweise die Leitung übernimmt, um die andern von Zeitstruktur und methodischem Vorgehen zu entlasten.

Es gibt auch den kollegialen Erfahrungsaustausch, der sich auf fachliche Fragen bezieht (siehe Praxisberatung). Dies ist keine Intervision im klassischen Sinn.

Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie

Studienplan der Weiterbildung zum/zur Supervisor/in (GwG)

Verständnis von Supervision

Unter Supervision verstehen wir die systematische Reflexion und Bearbeitung von Problemen und Fragestellungen der beruflichen Interaktion mit dem Ziel der Erweiterung der persönlichen und berufspraktischen Kompetenz.

Supervision ist eine personenbezogene Dienstleistung für Einzelne, Gruppen und Teams. Sie findet in einem institutionellen oder freiberuflichen Rahmen statt und erfolgt auf der Grundlage einer für die SupervisandInnen transparenten und konstruktiv erlebbaren Beziehung. Unter Berücksichtigung feldadäquater, komplexer Sichtweisen (Person-Rolle-System-Gesellschaft) suchen SupervisorIn und SupervisandIn - auf der Grundlage des Personzentrierten Ansatzes von C. Rogers - nach Lösungen von Problemen und Konflikten in ihrem Berufsfeld.

 Ziele und Standards

Die Weiterbildung soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigen, personzentrierte Supervision eigenverantwortlich in unterschiedlichen Settings durchzuführen und zu evaluieren.

Dazu gehört

den Zusammenhang von Person, Institution/Unternehmen und Gesellschaft auf der Basis der personzentrierten Methoden und Theorien unter Einbeziehung anderer geeigneter Ansätze zu verstehen und Fragestellungen des/der Supervisand/in mit diesem Bezugsrahmen zu bearbeiten

Supervision als professionelle Beziehungsgestaltung und Beratungstätigkeit zu verstehen und Interessen und Erwartungen von SupervisandIn, Institution/Unternehmen und Klientel in der Kontraktgestaltung und Durchführung der Supervision zu berücksichtigen

Supervision von anderen Formen der professionellen Beratung (u.a. psychosoziale Beratung, Organisationsberatung, Personalentwicklung) und der Psychotherapie unterscheiden zu können und eine angemessene Indikationsentscheidung für bzw. gegen Supervision treffen zu können

Supervision als Einzel-, Gruppen-, Teamsupervision durchzuführen

unter der Berücksichtigung der Strukturen des Tätigkeitsfeldes differentielle Diagnosen zu erstellen, mit den SupervisandInnen Ziele zu erarbeiten und festzulegen und Supervision als Entwicklungsprozeß zu planen

die berufliche Tätigkeit und die damit verbundenen beruflichen Rollen in der Supervision zu erkennen und einzuordnen

Supervision in ihrer Entlastungs-, Unterstützungs- und Korrekturfunktion wahrzunehmen und auszuüben

verschiedene Interventionsformen zu kennen und anwenden können, problem- und handlungsrelevantes Wissen in den Supervisionsprozeß einzubringen, sowie längerfristige Auswirkungen des supervisorischen Handelns mit zu berücksichtigen

Supervision unter Beachtung der ethischen Prinzipien der GwG durchzuführen.

Dr. Berta Wolf

SV ist eine berufsbegleitende und berufsvorbereitende Maßnahme zur Förderung von Kompetenz und Performanz von Menschen, die in verschiedenen beruflichen Feldern sozial, pädagogisch, pflegend, pastoral o.ä. tätig, bzw. mit Aufgaben des Managements, der Koordination und Planung von Arbeitsprozessen betraut sind.

SV dient der Entfaltung der Potentiale von Menschen, die von Berufs wegen verantwortlich und unmittelbar mit Menschen arbeiten. Sie sollen

· in ihrer Motivation gestärkt und in ihrem persönlichen Wohlbefinden

nachhaltig unterstützt werden;

· ihre Kompetenz in fachlicher, persönlicher und sozialer Hinsicht erweitern

· und dadurch besser in der Lage sein, einzelne Personen, menschliche

Beziehungen und soziale Systeme in deren Entwicklung zu fördern, sowie Hemmungen, die die Leistungsfähigkeit behindern, abzubauen. So werden berufliches Handeln verbessert und Effektivität gesteigert.

Supervision hat sich bekanntlich aus therapeutischen Ansätzen entwickelt. Die ursprüngliche Form der Praxisberatung - etwa in der Sozialarbeit - wurde bald zu einem eigenen Beruf, der zunächst deutliche Anleihen bei der Therapie machte. Mehr und mehr geht die Entwicklung in Richtung Abgrenzung zur Therapie, doch nach wie vor definieren sich SupervisorInnen als psychoanalytisch, gestalttherapeutisch, systemisch, gruppendynamisch o.ä. orientiert. Bis heute verraten auch die verschiedenen Definitionen von Supervision selbst ihre Herkunft aus verschiedenen Schulen.

Mit der fortschreitenden Entwicklung von SV zu einem eigenen Berufsbild geht einerseits eine immer deutlichere Abgrenzung zu anderen Verfahren einher;

anderseits erfährt SV zunehmend auch eine Anreicherung etwa durch organisationstheoretische Aspekte.