Schulpsychologie
KlageDie Stadt Bremen hatte einen der ältesten schulpsychologischen Dienste, zugänglich für alle Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Neutral und frei zugänglich für Eltern, Schülerinnen und Schüler und natürlich für Lehrkräfte. Die Psychologen waren in der Einzelfallhilfe tätig und unterstützten die Lehrkräfte unter anderem durch Supervision, Fortbildung, Klassen-Diagnostik. Die Schulberatung war ein Referat in der Abteilung Schulaufsicht und hatte ganz offiziell den Auftrag, das Bremer Schulsystem bei der Weiterentwicklung zu unterstützen. Ausgehend von dem an und für sich einleuchtenden Gedanken, Schul-Beratungsdienste zusammenzufassen, Stichwort „multiprofessionelle Zusammenarbeit“, hat es dann ein Zentrum für schülerbezogene Beratung im Landesinstitut gegeben, in einem zweiten Reformschritt sind daraus multiprofessionelle Teams in Regionalen Beratungs- und Unterstützungs-Zentren (ReBUZ) geworden. Multiprofessionell ist gut. Wenn ...
Leider sind alle diese Punkte zur Zeit infrage gestellt. Das ist schlecht für die Berater, das Beratungsniveau und vor allem die Kunden: Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern. |
Berufsständische SelbstkritikDiese Forderungen wurden aber auch in der Struktur „Schulpsychologischer Dienst“ nicht zweifelsfrei umgesetzt. Es kam ja nicht von ungefähr, dass bei vielen in der Schulverwaltung ein gewisser Überdruss an der Schulpsychologie herrschte. Es ist derselbe Überdruss, den die Schulverwaltung an sich selber hat: am Beamtenapparat mit seinen Versteck- und Ränkespielen. Sozusagen eine Projektion. Die Forderung nach Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, für die Kunden gedacht, wurden von einigen Psychologen schließlich für sich in Anspruch genommen. Arbeit „im Verborgenen“, Verbergen dessen, was man tut vor Vorgesetzten, Schulleitungen, Behörde. Und wie das so ist mit dem Versteckspiel: es gibt Gerüchte - gerade dann spricht sich in Schule und in der Elternschaft herum, wer hilfreich ist und wen man besser meidet. Die Psychologen nahmen sich das heraus, was die Lehrkräfte schon immer zelebrieren, die sogenannte Methodenfreiheit als Arbeitnehmerfreiheit. Die Abwehr unangemessener Kontrolle ist die eine Seite, das Abwehren fachlicher Durchschaubarkeit und Qualitätsansprüche ist die andere. Irgendwann kommt dann der Punkt, wo deutlich wird: Die berufliche Kompetenz der Schulpsychologen streut genauso wie die zwischen Psychologen und anderen in der Beratung Tätigen. Schlecht, wenn der Nutzen des Diploms in Psychologie nicht mehr so recht zu sehen ist. Psychologen, die sich abschirmen, sich nicht weiter entwickeln, keine Arbeit an der Qualität zulassen, so etwas häuft sich, wenn Einrichtungen und ihre Mitarbeiter älter werden und niemand nachkommt. Beim Staat eben. Diese Situation spiegelt sich in der Bundesrepublik: deutsche Schulpsychologie ist der kleinste Nenner der Ausprägungen auf Länder- und kommunaler Ebene. Wenn aber das Aufgabenfeld und die Qualitätsansprüche nicht verbindlich definiert sind, kann man das Ganze auch wegfallen lassen. In der Presse gibt es nur einen Aufreger, der zum Schrei nach Schulpsychologen führt: der Amoklauf. Anekdote am Rand: die einzige Frage, die ein Staatsrat an mich gerichtet hat: wie umgehen mit Transsexuellen in der Verwaltung? Eben: die Berufsgruppe, die sich mit den Bürgerschocks befasst. Wieso sitzen in den Bildungsverwaltungen so viele Juristen in den führenden Positionen? Oder aufgestiegene Schulleitungen mit juristischem Herzblut? Wo sind die Schulpsychologen, die sich für die Gestaltung und Entwicklung des Schulwesens interessieren? Anscheinend geben sich Schulpsychologen gern mit der lieben Einzelfall-Arbeit zufrieden und blicken ungern über den Tellerrand. Da ist es einfach für die politik- und karrierebewussten Schulvertreter, diesen Berufsstand – ja – einzustampfen. Uwe Wiest |