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Daten
des Kindes, Datum der Anmeldung.
Vorstellungsanlass,
ggf. Bezug zur Rechtsquelle (z.B. LRS-Erlass, Schulgesetz, KJHG).
Angabe
der bisherigen und noch folgenden Beratungstermine und
Schulbesuche oder Hausbesuche.
Psychologische
Untersuchung.
Gespräch
mit dem Kind, der/dem Jugendlichen.
Testverfahren,
sie werden vollständig und in der Reihenfolge der
Verwendung aufgezählt.
Testergebnisse.
Je nach Adressaten werden quantitative Ergebnisse und verbale
Umschreibungen verwendet. Der Hinweis auf die
Standardmessfehler sollte nicht fehlen, damit Punktwerte nicht
überschätzt werden. IQ-Werte sind zu vermeiden,
weil Missverständnisse möglich sind. Am besten, man
verwendet Prozentränge und durchgängig T-Werte.
Die
Ergebnisse von projektiven, qualitativen Verfahren werden in
Gutachten nur kursorisch genannt, so weit dies für den
Zweck der Begutachtung nötig ist. Eine ausführliche
Darstellung wird für die Fallakte angelegt.
Beantwortung
der Fragestellung, Vorschläge zur Behandlung des Problems.
Die
Beantwortung der Fragestellung kann zum Beispiel ein Vorschlag
für die Schullaufbahn sein, für eine Förderung
(quantitativ und inhaltlich), für den Umgang der Lehrkräfte
oder der Eltern mit dem Problem.
Den
Adressaten des Gutachtens und den betroffenen Schülerinnen
und Schülern wird das Gutachten erläutert.
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